Entwurf BA2
SOSE 2024
Bearbeitung
Zweiergruppen
Termine
Vorstellung: 10.04.2024 | 11:00 Uhr | R101
Zwischenkritik E1: 08.05.2024
Endpräsentation E1: 29.05.2024
Zwischenkritik E2: 26.06.2024
Endpräsentation E2: 24.07.2024
Studio
Prof. Ludwig Wappner
Prof.'in Andrea Klinge
Dr. Falk Schneemann
Aufgabe
Die Art und Größe der Flächen und Räume für Sportnutzungen hat sich in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt. Sportliche Betätigungen beschränken sich nicht nur auf Sportplätze oder -hallen, sondern finden zunehmend im öffentlichen Raum statt.
Brach- und Restflächen, aber auch öffentliche Plätze sind Teil von Aneignungsprozessen, die vorhandene Gegebenheiten uminterpretieren. Diese Raumaneignungen können im Rahmen situativer, spontaner Nutzungen temporärer Natur sein, sich jedoch auch weiterentwickeln: Aus der Zwischennutzung von Brachflächen werden Projekte für langfristigere Nutzungen entwickelt. Der Bedarf an „urbanen Bewegungsräumen“ wird seitens der Gemeinden erkannt, entsprechende Angebote werden zur Verfügung gestellt.
So auch im Otto-Dullenkopf-Park in der Oststadt Karlsruhes, mit seiner Entstehungszeit zwischen 1997 und 2001 als „Ostauepark“ einer der jüngeren Stadtparks. Hier wurde am östlichen Ende des Parks durch das Engagement von Jugendlichen 2016 ein professioneller Skatepark fertiggestellt, der sich zusammen mit dem angrenzendem Bolzplatz und Basketballcourt großer Beliebtheit erfreut. Der Lärmschutzwall zum Ostring bildet hierbei eine Art Tribüne, die den Skatepark zur Bühne und die Nutzer zu Darstellern macht.
Hier soll ergänzend zum bestehenden Ensemble aus Sportstätten ein weiterer, massiver Baustein in Form eines „Bewegungsturms“ aus Mauerwerk entstehen. Dieser soll unterschiedlichen Akteuren und Szenen Raum zur Entfaltung bieten: Parkour, „Buildering“, Vertical Running, sowie weitere bestehende oder sich evtl. zukünftig entwickelnde Sport,- Akrobatik- oder Bewegungstrends.
Grundfläche, Form und Höhe sind dabei nicht vorgegeben sondern entwurfsabhängig mit den Betreuer*innen abzustimmen. Der Hang kann, aber muss nicht in die Entwurfsüberlegungen mit eingebunden werden.